Gastkommentar von Tina Wirnsberger (Referentin für Klima, Frauenrechte und kleinbäuerliche Rechte bei FIAN Österreich.
Wiener Zeitung 5.4.2022
811 Millionen Menschen sind unterernährt, während 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel pro Jahr weggeworfen werden. Paradoxerweise hungern jene am meisten, die die Welt ernähren. vom 04.04.2022,
Die Hungerzahlen sind in den vergangenen sechs Jahren kontinuierlich gestiegen. Die UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO, laut der aktuell weltweit 811 Millionen Menschen unterernährt sind, und Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm, dass die russische Invasion in der Ukraine diese Zahlen zusätzlich in die Höhe treiben wird. 80 Prozent der Hungernden sind selbst Lebensmittelproduzenten, paradoxerweise hungern also jene am meisten, die die Welt ernähren. Die Ursachen dafür liegen jedoch nicht etwa in einem grundsätzlichen Mangel an weltweit verfügbaren Nahrungsmitteln, sondern vor allem in der Diskriminierung der ländlichen Bevölkerung.
Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf den Getreide-, Ölsaat- und Düngermarkt werden besonders jene Länder treffen, die in den vergangenen Jahrzehnten in eine zunehmende Abhängigkeit von Getreideimporten und landwirtschaftlichen Inputs wie chemischen Düngern und Pestiziden gedrängt worden sind. Kunstdünger, zum Großteil von Russland exportiert oder in Europa mit russischem Gas hergestellt, werden vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine knapp und teuer.
Das Recht auf Nahrung ist als verbindliches Menschenrecht völkerrechtlich in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) verankert. Auch Österreich hat den WSK-Pakt 1978 ratifiziert. Darin ist sowohl das Recht, frei zu sein von Hunger, als auch das weitergehende Recht auf Nahrung als Teil eines angemessenen Lebensstandards verankert. Darüber hinaus weist das Recht auf Nahrung eine enge Verbindung zu anderen Rechten auf, wie dem Recht auf Wasser, auf Gesundheit, Wohnen oder einem existenzsichernden Einkommen.
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialausschuss) begleitet die Verwirklichung der im WSK-Pakt niedergelegten Menschenrechte fachlich und kontrolliert die Vertragsstaaten bei deren Umsetzung. Die Allgemeine Bemerkung 12 des Sozialausschusses von 1999 präzisiert das Recht auf Nahrung: „Das Recht auf angemessene Ernährung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Ernährung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung hat.“
Kleinbauernvereinigungen des globalen Südens, etwa die Peasant Farmers Association of Ghana (PFAG), fordern daher umgehende Maßnahmen, um die lokalen Bauern rasch in die Unabhängigkeit von importierten anorganischen Düngern zu führen, die mit russischem Gas hergestellt werden. So empfiehlt die PFAG etwa, die Betriebe beim Umstieg auf Kompostierung zu unterstützen und die organische Düngerproduktion anzukurbeln. Zudem müssten sie wieder vermehrt lokale Pflanzen anbauen, die nicht viel Dünger benötigen, um gute Erträge zu gewährleisten, etwa Hirse, Perlmais, Erdnüsse, Süßkartoffeln und Maniok. Die EU und Österreich sind gefordert, solche Praktiken und Technologien zu unterstützen, die die landwirtschaftliche Unabhängigkeit und Ernährungssouveränität der Bevölkerung in den betroffenen Ländern stärken.
Von den aktuell vorgelegten Vorschlägen wie der Intensivierung der industriellen Landwirtschaft, einer Flut von „Cash Crops“ am Markt und der Abkehr von nachhaltigen Zielen wie der strikten Reduktion von Pestiziden werden jedoch nicht die hungernden Menschen im globalen Süden profitieren. Vielmehr ist zu befürchten, dass eine „Hungerhilfe“ der europäischen Agrarindustrie durch Exportwaren die lokalen Märkte in den Zielländern weiter zerstört, statt die Nahrungsmittelproduzenten vor Ort zu stärken. Unter dem Deckmantel der „globalen Verantwortung“ opfert die Europäische Union gerade alle Bemühungen für ein nachhaltiges und gerechtes Ernährungssystem.
Zunahme von Landgrabbing befürchtet
Der Zugang zu Land ist essenziell für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung. Doch werden weltweit im Namen einer vermeintlichen Ernährungssicherheit durch Produktivitätssteigerung täglich tausende Bauern, Nomaden, Indigene und Fischer von ihrem Land vertrieben. Auch der Vorstoß der EU-Kommission, nun ökologisch wertvolle Biodiversitätsflächen freizugeben um die Produktion anzukurbeln, lässt in diesem Zusammenhang aufhorchen: Die sich darin widerspiegelnde Haltung, aus jedem Flecken Land möglichst rasch ein Maximum an Ertrag zu entlocken, schürt Befürchtungen, dass unter dem Vorwand der Hungerkrisenbewältigung in weiterer Folge Landgrabbing Tür und Tor geöffnet werden.
Von Landraub und der zunehmenden Verknappung natürlicher Ressourcen in der Klimakrise sind Menschen in ländlichen Gebieten des globalen Südens ohnehin besonders betroffen – jene Personen, die am wenigsten zur globalen Erwärmung beitragen, bekommen sie als Erste zu spüren. Auch der Weltklimarat (IPCC) warnt in seinem neuesten Bericht, dass 2050 bis zu 183 Millionen Menschen zusätzlich unterernährt sein könnten. 3,3 bis 3,6 Milliarden der knapp 8 Milliarden Menschen weltweit sind bereits „sehr anfällig“ für die Folgen der Klimakrise. Der IPCC merkt außerdem an, dass eine „nicht nachhaltige landwirtschaftliche Expansion die Anfälligkeit der Ökosysteme und der Menschen erhöht“. Ein Drittel der global ausgestoßenen Treibhausgasemissionen geht derzeit auf die industrielle Lebensmittelproduktion zurück.
Langfristige Sicherheit braucht Ernährungswende
Die wahre globale Verantwortung der EU läge demnach nun umso mehr darin, den eigenen CO2-Fußabdruck und damit die Auswirkungen der Klimakrise drastisch zu reduzieren. Die Folgen des Kriegs in der Ukraine sind kein Grund, den Green Deal und die Strategien für robuste Ernährungssysteme im Rahmen von „Farm to Fork“ auf Eis zu legen. Im Gegenteil: Die Umstellung auf Agrarökologie und die Förderung von Ernährungssouveränität sind der einzige Weg zu langfristiger Ernährungssicherheit.
Die aktuellen Debatten zur Bekämpfung der drohenden Ernährungskrisen greifen zu kurz, wenn sie sich nur um Mengen und Produktivität drehen. Das Paradigma, man müsse nur noch mehr Lebensmittel produzieren, um den Hunger dieser Welt zu beenden, ist nachweislich gescheitert. Das erkennt man schon an der Tatsache, dass 1,3 Milliarden Tonnen Nahrungsmittel pro Jahr im Müll landen und zugleich die Hungerzahlen steigen.
Nahrung ist keine Ware, sondern in erster Linie ein Menschenrecht, völkerrechtlich verankert in Artikel 11 des UN-Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Das Recht auf Nahrung stellt dabei unmissverständlich klar, dass es Menschen möglich sein muss, sich selbst ernähren zu können. Hungerbekämpfung darf daher kein trojanisches Pferd für die Interessen der Agrarindustrie sein. Alle Maßnahmen gegen eine drohende Ernährungskrise müssen die Stärkung kleinbäuerlicher Produzenten und regionaler, robuster und nachhaltiger Ernährungssysteme in den Mittelpunkt stellen.